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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Bad Mergentheim

 

AG Bad Mergentheim - Bild Gebäude

Anschrift
Amtsgericht Bad Mergentheim
Schloß 5
97980 Bad Mergentheim

Für die Aufnahme von Anträgen oder für die Einholung persönlicher Auskünfte bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 07931 530 370 (Zentrale), von der Sie an die zuständige Person weitervermittelt werden. 

Die Formulare für Anträge auf Beratungshilfe stehen auf unserer Homepage zum Download bereit. Die ausgefüllten und unterschrieben Beratungshilfeanträge können sodann nebst Belegen an das Amtsgericht Bad Mergentheim per Post geschickt oder in den Außen-Briefkasten des Amtsgerichts Bad Mergentheim eingeworfen werden. Der Außen-Briefkasten befindet sich auf der Rückseite des Amtsgerichtsgebäudes Schloss 5, Parkplatzseite.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: Homepage/Service/Formulare.

Ihr Amtsgericht Bad Mergentheim

Das Amtsgericht Bad Mergentheim ist ab Oktober 2023 nicht mehr für Hinterlegungssachen zuständig. Das zuständige Amtsgericht Crailsheim erreichen Sie über folgenden Link.

Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters

Konzentration des Vereinsregisters zum Amtsgericht Ulm und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab Februar 2015

Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Ulm, neben den Amtsgerichten  Stuttgart  sowie Freiburg und Mannheim eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Ellwangen zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregsister wird schrittweise durchgeführt.

Zum 26.01.2015 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Mergentheim zum Amtsgericht Ulm konzentriert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Ulm für die Führung des Vereinsregisters zuständig

Zum Internetauftritt des Amtsgerichts Ulm gelangen Sie hier

http://www.amtsgericht-ulm.de/pb/,Lde/Startseite/Registergericht

Gleichzeitig wird die elektronische Registerführung eingeführt. Nach dem derzeitigen Planungsstand beginnt die Umschreibung des Bad Mergentheimer Vereinsregisters am 05.01.2015. In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3 - 4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden. Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden.

Die Arbeiten können erst danach beim aufnehmenden Gericht wieder aufgenommen werden.

Wir bitten um Verständnis, dass während dieser aufwändigen Umschreibung der Auskunftsbetrieb nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise werden sich auch Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ergeben.

Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Ulm muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Bad Mergentheim erhält die Kennziffer 68

Beispiel:        Amtsgerichtsbezirk Bad Mergentheim

Die Registernummern lauten bisher:    VR 1

VR 12
VR 123
VR 1234

Amtsgerichtsbezirk Bad Mergentheim erhält die Kennziffer 68

Die Registernummern lauten künftig:   VR 680001

VR 680012
VR 680123
VR 681234

Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden.



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